Individuelle Bauteilberechnung

Bei jedem Bauvorhaben mit dem Einsatz von Wärmedämmung

erfolgt unsererseits eine Bestandsaufnahme der Bauteilschichten vor Ort
und die Berechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen:

  • Mindestwerte für Wärmedurchlasswiderstände von Bauteilen (DIN 4108-1:2001-03)
  • Begrenzung des Wärmedurchgangs im Altbau (nach EnEV) beim erstmaligen Einbau,

    Ersatz und bei Erneuerung von Bauteilen.

Fragen Sie uns speziell danach.