Individuelle Bauteilberechnung
Bei jedem Bauvorhaben mit dem Einsatz von Wärmedämmung
erfolgt unsererseits eine Bestandsaufnahme der Bauteilschichten vor Ort
und die Berechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen:
- Mindestwerte für Wärmedurchlasswiderstände von Bauteilen (DIN 4108-1:2001-03)
- Begrenzung des Wärmedurchgangs im Altbau (nach EnEV) beim erstmaligen Einbau,
Ersatz und bei Erneuerung von Bauteilen.
Fragen Sie uns speziell danach.